Voraussetzungen

Wer kann die Abendrealschule besuchen?
In den Bildungsgang der Abendrealschule wird aufgenommen, wer bei Eintritt

  1. berufstätig ist oder mindestens sechs Monate berufstätig war,
  2. den Hauptschulbildungsgang erfolgreich abgeschlossen oder die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat und
  3. das 18. Lebensjahr erreicht hat (bzw. das 17. Lebensjahr vollendet hat).

Als Berufstätigkeit gilt auch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nr. 1 SGB IV (450 E Job). Anerkannt werden können auch Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, Zeiten nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz. Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann anteilig berücksichtigt werden.

In Einzelfällen kann für Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund besonderer biographischer Umstände ohne Zugang zum Zweiten Bildungsweg ihre Zugangschancen zu einer Berufsausbildung oder qualifizierten Berufspraxis nicht verbessern können, auf die Aufnahmevoraussetzungen unter 1. verzichtet werden.
Vorkenntnisse werden angemessen berücksichtigt!

Eine intensive Schullaufbahnberatung trägt dazu bei, aus dem breit gefächerten Angebot von einzelnen Bausteinen ein Programm für Sie zusammenzustellen, das Ihnen einen erfolgreichen Lehrgangsbesuch ermöglicht und Sie vor Enttäuschungen bewahrt.