Kosten und BAFöG

Studiengebühren werden nicht erhoben.

Bei einem Vollzeitstudium mit 20 Semesterwochenstunden kann eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) ab dem 3. Semester beantragt werden.

Das so genannte Schüler-BAFöG muss später nicht zurückgezahlt werden.

Auskunft erteilt:
Amt für Ausbildungsförderung
Vattmannstr. 2-8
45875 Gelsenkirchen

Telefon:
Buchstaben A – H und K: Tel.: 169 3060
Buchstaben I,J und L – Z: Tel.: 169 3061