Kosten und BAFöG

Studiengebühren werden nicht erhoben.

Bei einem Vollzeitstudium mit 20 Semesterwochenstunden (außer im Vorsemester) kann eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) beantragt werden.

Das so genannte Schüler-BAFöG muss später nicht zurückgezahlt werden.

Auskunft erteilt:
Amt für Ausbildungsförderung
Ahstraße 22
45875 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 169 3061