Kosten und BAFöG
Studiengebühren werden nicht erhoben.
Bei einem Vollzeitstudium mit 20 Semesterwochenstunden (außer im Vorsemester) kann eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) beantragt werden.
Das so genannte Schüler-BAFöG muss später nicht zurückgezahlt werden.
Auskunft erteilt:
Amt für Ausbildungsförderung
Ahstraße 22
45875 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 169 3061
